Bei einer regulären Lehre wird ein Lehrvertrag über die gesamte Ausbildungszeit abgeschlossen. Der Ausbildungsbetrieb braucht eine Ausbildungsbewilligung.
Es wird der reguläre Unterricht an einer Berufsfachschule besucht. Am Ende der Lehrzeit muss das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) bestanden werden.
Der Lohn liegt normalerweise im Bereich einer ungelernten Arbeitskraft.
Verkürzte Lehre für Erwachsene
Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Lehre absolvieren. In einzelnen Berufen werden spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Solche Verkürzungen sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Oft handelt es sich um eine Zweitlehre in einem ähnlichen Berufsgebiet. Sie besuchen den Unterricht an einer Berufsfachschule und müssen das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) bestehen. Der Lohn liegt üblicherweise im Bereich einer ungelernten Arbeitskraft.
Weitere Auskünfte
Auskunft über die reguläre oder verkürzte Lehre erteilt Ihnen die Fachstelle Berufsbildung Glarus.
Allenfalls interessiert Sie auch ein Qualifikationsverfahren ohne Lehrvertrag. In diesem Fall gibt Ihnen die Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene der Berufs- und Laufbahnberatung Glarus Auskunft.
Adresse
Fachstelle Berufsbildung
Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Telefon 055 646 62 50