Die Berufsmaturität berechtigt zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandten Studienrichtung an einer Fachhochschule.
Wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ abgeschlossen hat, kann eine Berufsmaturitätsschule besuchen, sofern die Aufnahmebedingungen erfüllt sind.
Es werden Vollzeitlehrgänge oder berufsbegleitende Lehrgänge angeboten, diese dauern 2-4 Semester.
Inhaber eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) können bei einer sehr guten Gesamtnote oder Durchschnitt im zweitletzten Semesterzeugnis der Berufsfachschule prüfungsfrei zu BM2 Bildungsgängen zugelassen werden. Der Abschluss darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Diese Regelung gilt für alle BM2 Bildungsgänge die im Kanton Glarus angeboten werden, sowie bei Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Glarus auch für ausserkantonale Bildungsgänge. Bei ausserkantonalen Bildungsgängen stellt die Fachstelle Berufsbildung auf Anfrage eine entsprechende Bestätigung aus (gemäss Artikel 10 Absatz 3 der eidgenössischen Berufsmaturitätsverordnung).
Finanzierung
Für Fragen bezüglich Schulgeldbeiträgen und Stipendien wenden Sie sich bitte an die Stipendienstelle des Kantons Glarus.