Bundesbeiträge

Bundesbeiträge

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) vorbereitet, kann mit Bundesbeiträgen rechnen - sofern im Anschluss an den Kurs die eidgenössische Prüfung absolviert wird.

Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.

Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden.

Für Details wenden Sie sich bitte direkt an die anbietende Schule.