Migration und Berufsbildung

Migration und Berufsbildung - Aufenthaltsbewilligung/Arbeitsbewilligung

Aufenthaltsbewilligung/Arbeitsbewilligung

Ausländische Personen, die in der Schweiz eine berufliche Grundbildung (Lehre) absolvieren oder arbeiten wollen, benötigen eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung und – wenn sie nicht aus der EU oder EFTA stammen – auch eine Arbeitsbewilligung.


Kompetenzen

Sprachkompetenzen

Wer eine berufliche Grundausbildung absolvieren möchte, braucht gute bis sehr gute Kenntnisse der regionalen Landessprache.
Auf den folgenden Internetseiten können kostenlose Niveaueinschätzungen gemacht werden:
Bénédict
ESL

Anerkannt werden Sprachdiplome nach Goethe, fide, Telc oder Osd.


Niveau B1:
Für zweijährige Lehren mit Eidgenössischem Berufsattest EBA und einfachere dreijährige Lehren mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ.

Niveau B2:
Für anspruchsvolle drei- und vierjährige Lehren mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis.


Weitere Kompetenzen

Je nach Beruf werden weitere Kompetenzen - vor allem in Mathematik - verlangt.