Erfahrenen Berufsleuten ohne eidgenössischen Berufsabschluss im entsprechenden Berufsfeld stehen verschiedene Wege offen, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA zu erlangen.
Es ist nie zu spät, einen eidgenössischen Abschluss, sei es ein Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein Berufsattest EBA zu erwerben.
Ein anerkannter Berufsabschluss bringt unter anderem folgende Vorteile:
Verbesserte Arbeitsmarktsituation
Vielfältigere Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bessere Verdienstmöglichkeiten.
Wege zum Berufsabschluss
Es gibt verschiedene Wege, wie man als Erwachsene ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA erlangen kann.
1. Abschlussprüfung für Erwachsene (ohne Lehrvertrag) durch eine Nachholbildung nach Art. 32. 2. Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen, durch ein Validierungsverfahren. Für die beiden Varianten Abschlussprüfung für Erwachsene (Nachholbildung/Artikel 32) und Validierung wird eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Je nach Beruf müssen zwei bis vier Jahre im entsprechenden Berufsfeld nachgewiesen werden. (Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens oder beim Einreichen des Dossiers erfüllt sein)
3. Mit einem Lehrvertrag und einer individuellen Verkürzung der Lehrzeit um maximal ein Jahr. 4. Mit einem Lehrvertrag (ohne Verkürzung) zur beruflichen Grundbildung.
Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene
Bei der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene der Berufs- und Laufbahnberatung des Kantons Glarus werden Sie über die verschiedenen Möglichkeiten orientiert.