Die Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können je nach Bildungsinstitution, Ort, Studienrichtung/-fächern und Länge des Lehr-/Studiengangs stark variieren. Je nach Ausbildung leistet der Kanton Glarus oder der Bund Beiträge an die Schulkosten (Schulgeldbeiträge), wenn dieser Lehrgang zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss führt. Die Stipendienstelle des Kantons Glarus erteilt Auskünfte im Zusammenhang mit Beiträgen an Ausbildungskosten und entscheidet über entsprechende Gesuche.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder Eidgenössisches Berufsattest EBA
Mit Lehrvertrag: Die Kosten für die Berufsfachschule werden vom Lehrbetriebskanton übernommen. Nachholbildung nach Artikel 32: Die Kosten für die Berufsfachschule (gemäss Berufsfachschulvereinbarung) und das Qualifikationsverfahren (ausser Material und Lokalmiete) werden vom Kanton Glarus übernommen. Validierung: Die Verfahrenskosten und die Kosten für die Ergänzende Bildung (gemäss SBBK-Empfehlung) werden vom Kanton Glarus übernommen.
Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen
Absolvierende von Lehrgängen, die auf eine eidgenössische Prüfung (BP, HFP) vorbereiten, werden durch den Bund finanziell unterstützt. Liste der vorbereitenden Kurse. Es werden Bundesbeiträge ausgerichtet. Sie können beim Bundesamt einen entsprechenden Antrag stellen.
Höhere Fachschulen und Hochschulen
Bei Höheren Fachschulen und Hochschulen werden die Beiträge direkt von der öffentlichen Hand an die Ausbildungsinstitutionen überweisen.